Skip to main content

Generell spricht nichts gegen Parkett auf Fussbodenheizungen.

Hierzu ist jedoch einiges zu beachten.

 

Allgemeine Hinweise:
Nicht alle Holz-und Parkettarten eignen sich auf Fussbodenheizung. Besonders bei Mehrschichtparkett ist immer die Eignung auf Fußbodenheizung durch den Hersteller bestätigen zu lassen und eine Garantiezeit zu erfragen.

Optimal geeignet ist ein Massivparkett mit Nut und Feder oder Mehrschichtelemente mit einer Stärke von 10 bis 22 mm mit den entsprechenden Freigaben der Hersteller.

Gut für Fußbodenheizungen geeignet sind z.B.Mosaikparkett 8mm, Stabparkett bis max. 22 mm, Fertigparkett (3-schichtig) je nach Wärmedurchlaßwiederstand, schubfest verklebt aus geeigneten Hölzern.

Massivparkett mit stehenden Jahresringen ist den nachrangigen Sortierungen immer vorzuziehen, da hier weniger Quell- und Swindspannungen auftreten als bei Flader-oder Rustikalsortierungen.

Der verklebten Variante ist auch beim Mehrschichtparkett immer der Vorzug zu geben, da die Luftpolster bei der schwimmenden Verlegung den Wärmedurchlass erheblich minimiert.

Hirnholzparkett oder große Einzelelemente wie Massivdielen ab 200 mm Breite, sind eher ungeeignet, da durch die hier auftretenden Spannungen Schäden oder eine verstärkte Fugenbildung entstehen können. Je kleiner die Abmessungen bei den Parkettstäben, desto geringer fällt die Fugenbildung aus, ihre Größe schwankt in Abhängigkeit der verarbeiteten Holzart. (siehe auch Quell- und Schwindverhalten in der Xylothek)

Holzarten mit kurzen Feuchtewechselzeiten wie Buche und Ahorn neigen stärker zu ausgeprägten Fugen als z.B. Eiche oder Doussie.

Damit der Holzboden keinen Schaden nimmt, sollte die Flächenheizung richtig eingestellt sein. Entscheidend ist dabei die Begrenzung der Oberflächentemperatur. Mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 50 bis 55 Grad Celsius (Abhängig von Aufbau und Verlegung) sollte diese einen Wert von 29 Grad Celsius nicht überschreiten. 

Werden Beschränkungen der zulässigen Oberflächentemperatur in der Fläche unterhalb von 29 Grad Celsius von Herstellerseite, Händler/Verkäufer oder Verleger vorgegeben, welche somit die in DIN EN 1264 genannten maximal zulässigen Temperaturen unterschreiten, so weist dieses Parkett demnach keine Eignung für die Verlegung auf Fußbodenheizungssystemen auf.

Die Dicke des Holzfußbodens sollte maximal 22 mm nicht übersteigen. Wärmedurchlasswiderstand der Holzarten beachten!